PATIENTENINFOS

Kosten und Rechnungsstellung

Je nach Vereinbarung übernehmen private Krankenkassen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise die Behandlungskosten. Von den Gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten nicht übernommen.
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und anfallenden Material- und Medikamentenbedarf.
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung nach § 611 BGB frei und unabhängig.
Mein Stundensatz liegt bei 95 €, darunter fallen Anamnese, Bewertung der Befunde, Therapieplan und Behandlung.
Nicht enthalten sind Ausgaben für Material und Medikamente. 
Gerne teile ich Ihnen zu Anfang der Behandlung die Einschätzung der Kosten für Ihre individuelle Therapie mit.
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§ 611 - 630 BGB), der ihm zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.
Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über die Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart.
Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2 BGB).
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) existiert seit 1985 unverändert. Es stellt auch keine amtliche Gebührenordnung - im Gegensatz zur ärztlichen - dar. Aus diesem Grunde wird es auch nicht an die realen, aktuellen Kosten angeglichen und bewertet die einzelnen Leistungen mit sehr geringem Zeitaufwand.
Versicherer (Zusatzversicherer, Privatversicherer, Beihilfe) richten sich nach den Angaben der GebüH.
Ich bitte Sie daher um eine vorherige Abklärung mit Ihrer Kasse.
Bitte beachten Sie, dass ich mein Honorar nicht nach dem richten kann, was von Ihrer Krankenversicherung tatsächlich erstattet wird.
Rechnungen, die nicht vollständig von Ihrer Versicherung übernommen werden, müssen demnach voll beglichen werden.
Sollten Sie studieren oder es steht Ihnen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung werden wir auch hier eine Lösung finden. 
Ich biete Ihnen ein unverbindliches, telefonisches Kennenlerngespräch an.


Terminvereinbarung


Ich behandle in meiner Praxis nur nach vorheriger Terminvergabe, dadurch entstehen für Sie keine Wartezeiten

Bitte beim ersten Termin mitbringen:
- aktuelle Befunde
- einzunehmende Medikamente
- Laborwerte



Terminverschiebung

Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies mindestens 24 Stunden vorher zu tun. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den Termin erneut zu belegen.


Schweigepflicht


Ihre gesamte Behandlung unterliegt der Schweigepflicht und wird absolut vertraulich behandelt.
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